Findet Schule auch bei Schnee und Eis statt?
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Schneefall – entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr…