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Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

wie von allen erwartet, wird die Maskenpflicht ab 2. November in den Klassenräumen am festen Sitzplatz für alle Schüler*innen in NRW aufgehoben:
Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Für viele ist die neue Regelung eine große Erleichterung, für andere aber eine Entscheidung, die viel zu früh getroffen wurde und sie befürchten eine starke Ausbreitung des Corona-Virus.
Auf der Lehrerkonferenz, die sich am Dienstag mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat, wurde deswegen beschlossen, weiterhin eine Empfehlung zum Tragen des Mund-Nasen- Schutzes auszusprechen. Bitte überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern, ob Sie dieser Empfehlung gerade in der Grippe-intensiven Herbst- und Winterzeit nachkommen möchten. Wir würden uns jedenfalls sehr freuen.

Herzliche Grüße
Gabriele Commandeur